Die TRADE CENTER AG bezweckt zusammen mit ihren Agenturen hauptsächlich die Vermittlung von (Retail-) Kunden an Banken. Bei der TRADE CENTER AG und ihren Agenturen handelt es sich nicht um eine Bank oder ein anderweitig reguliertes Finanzinstitut. Daher untersteht ihre Tätigkeit keiner Bewilligungspflicht gemäss BEHG, BankV, BankG oder GwG. Weder die TRADE CENTER AG noch ihre Agenturen können von Kunden in irgendeiner Form ermächtigt werden, für sie Anlagen zu tätigen. Die Einlagen werden ausschliesslich auf Konten der Anleger bei der Bank von ihnen selbst getätigt.